Förderungen 2021
Aktuelles
Neue Förderungen im Jahr 2021
Für die Anfang 2020 geänderte Förderung ist ein Gesetz eingeführt, das zum 1. Januar 2021 gültig wurde. Hiermit wurde erreicht, dass ist die Heizungsförderung langfristig und in gleicher Höhe gesichert ist und durch einen zusätzlichen Anreiz im Vergleich zu 2020 sogar noch erhöht werden kann.
Seit Januar 2021 gibt es massive Änderungen an den Förderungen für Heizungen.
Statt der bisher 15% für neue Gas- und Ölbrennwertheizungen, werden durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zwischen 20% und 45% möglich.
Hier liegt der Fokus klar auf die Nutzung erneuerbarer Energien, entweder in Kombination mit einer Gasheizung oder als alleiniger Wärmeerzeuger.
Um die Förderungen langfristig zu sichern, wurde hierfür im Januar 2021 das Gesetz Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Seither sind die Förderungen gesichert und können, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zu Grunde liegt um weitere 5% erhöht werden. Damit sind seit Januar 2021 Förderungen bis zu 50% für eine neue Heizungsanlage möglich.
Zuschüsse können ab sofort beantragt werden!
Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen sind ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Wird die Ölheizung dabei durch eine Anlage ersetzt, die sich vollständig mit erneuerbaren Energien betreiben lässt, kann der Höchstsatz von 45% beantragt werden. Hierzu zählen in erster Linie Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen wie beispielsweise Pellet-Heizungen.
Für Gas-Hybrid-Heizungen mit einem erneuerbaren Anteil – dieser muss jedoch mindestens 25% betragen – gibt es ebenfalls einen Investitionszuschuss von 40%.
Und immerhin bis zu 30% für den Einbau einer Solaranlage in Bestandsgebäuden.